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Das Kurzzeitprojekt

Der nächste Antragstermin für Kurzzeitprojekte ist am 01. Oktober 2024 um 12:00:00 Uhr mittags, für Projekte, die zwischen dem 01. Januar und dem 31. August 2025 beginnen.

Die Kurzzeitprojekte gelten als 'Schnupperkurs' zum Einstieg in die Erasmus+ Programme und sind vor allem für Neulinge konzipiert.

Dadurch ist es, ähnlich wie in der Akkreditierung, möglich für insgesamt bis zu 30 Personen (Lehrkräfte und/oder Schülerinnen und Schüler) in einem Zeitraum von sechs bis 18 Monaten verschiedenste Maßnahmen wie Fortbildungen und Besuche von Partnerschulen im Ausland durchzuführen.


Der wesentliche Unterschied dabei ist, dass Ihre Einrichtung von einer stark vereinfachten Antragsstellung und einem leicht zugänglichen Mittelabruf profitiert.

Das folgende Video stellt vorab die wichtigsten Aspekte des Kurzzeitprojekts für Sie vor:



Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fakten in aller Kürze zusammengefasst:

  • Wichtig: nicht antragsberechtigt sind bereits akkreditierte Einrichtungen!
  • Antragsberechtigt für diese Programmart sind
  1. öffentliche allgemeinbildende Schulen, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich  geförderte allgemeinbildende Schulen und deren Träger
  2. alle Behörden der Schulaufsicht in Hinblick auf öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte allgemeinbildende Schulen
  3. NEU: die für die Lehreraus- und -fortbildung – in den jeweiligen Landesbezeichnungen – zuständigen Studienseminare und Landesinstitute in Hinblick auf allgemeinbildende Schulen
  • es sind in einem Kurzzeitprojekt insgesamt mindestens zwei Projektpartner notwendig, davon mindestens einer in einem anderen Programmstaat (Partner 1: Ihre Einrichtung in Deutschland, Partner 2: eine weitere Einrichtung in einem anderen europäischen Programmstaat)
  • dieser Partner muss bereits bei der Beantragung angegeben werden (der Partners muss nicht unbedingt eine OID haben, die Art des Partners sollte für die Art der Maßnahme angegeben werden, z.B. Schule / Kita / Fortbildungseinrichtung o.ä.)
  • es sind über den gesamten Projektverlauf maximal 30 Mobilitäten möglich (Begleitpersonen zählen dabei nicht hinzu)
  • die mögliche Gesamtdauer liegt zwischen 6-18 Monaten
  • es sind maximal drei Anträge innerhalb von fünf Jahren möglich

Eine Übersicht über die Förderbeträge für akkreditierte Einrichtungen und Kurzzeitprojekte sind auf der PAD-Seite im Dokumentencenter zu finden.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Dokumentencenter auf dieser Homepage und im Erasmus+ MEBIS Kurs für bayerische Lehrkräfte (Zugangsdaten erforderlich).

Fragen Sie Ihre Referenten am ISB!