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Aktuelles

Beneficiary Module

Das Beneficiary Module wurde in letzter Zeit um folgende Features erweitert:

  • Mobilitäten können kopiert werden.
  • Teilnehmendenberichte können übersichtlich überwacht und heruntergeladen werden (Im Hinblick auf den Abschlussbericht sollten Sie auf eine korrekte Beantwortung achten und den TN Hilfestellungen v. a. bei nicht unmittelbar verständlichen Fragen anbieten).
  • Die Ansicht der Mobilitäten biete einen besseren Überblick, v. a. im Hinblick darauf ob Sie den Status “Complete” erreichen konnten.
  • Die Eingabe von Mobilitäten mit ist Fremdfinanzierung möglich (Auswirkungen unklar).
  • Mehrere aufnehmende Einrichtungen können für eine Mobilität eingegeben werden.
  • Distanzband wird automatisch gewählt (Achtung: rückwirkende Änderung!).

Budgets 2025

Wie bereits angekündigt, zeichnete sich eine deutliche Erhöhung der Budgets für 2025 ab. Nunmehr wurden von der NA beim BIBB die Budgets veröffentlicht, so dass nunmehr valide Aussagen möglich sind:

  • Das Budget für akkreditierte Projekte steigt von knapp € 87 Mio (2024) auf gut € 108 Mio und damit um 25%.
  • Das Budget für Kurzzeitprojekte steigt von € 4,6 Mio (2024) auf gut € 12 Mio und damit um 260%.
  • Das Budget für KA2 Kooperationspartnerschaften sinkt von € 9,4 Mio (2024) auf € 8,7 Mio und damit um 8%.
  • Das Budget für KA2 kleinere Partnerschaften bleibt bei rund € 2,5 Mio unverändert.

Dies bedeutet, dass die Förderchancen für Anträge auf Kurzzeitprojekte im Jahr 2025 enorm hoch sind. Zudem ist damit zu rechnen, dass ungenutzte Budgets, z. B. aus den Kurzzeitprojekten den akkreditierten Schulen zu Gute kommen werden, so dass die Steigerung die 25% voraussichtlich übertreffen wird. Damit bestehen gute Chancen, dass 2025 keine Allokation und damit Budgetkürzungen bei den Mittelanforderungen vorgenommen werden müssen. 

Aufsichtspflicht

Seitens der beruflichen Abteilung des StMUK wurden die Regelungen zur Aufsichtspflicht konkretisiert. Eine ausführliche Darstellung finden Sie  in der aktuellen Version des Infoblatts zur Aufsichtspflicht.

Zusammengefasst ist zu prüfen, ob es sich um einen Auslandsaufenthalt im Sinne des Internationalen Schüleraustauschs handelt. Dies ist der Fall, wenn eine andere Schule besucht wird. 

Anderenfalls, also insbesondere bei Lernmobilitäten mit Praxisaufenthalten ist die KMBek zum internationalen Schüleraustausch nicht anzuwenden, sondern es gelten folgende Regelungen

  • Die bayerische Lehrkraft muss sich vorab in geeigneter Form über die Organisation und die konkrete Ausgestaltung rechtzeitig ein zuverlässiges Bild machen und sich über die dortigen Gegebenheiten zuverlässig informieren.
  • Vor Ort muss es einen ständig erreichbaren Ansprechpartner für die SuS geben.
  • Die bayerische Lehrkraft muss durchgehend telefonisch für die SuS erreichbar sein.  
  • Bei minderjährigen SuS ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. 

Für Auslandspraktika im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung (fpA) nach § 13 FOSBOSO gelten zudem folgende Regelungen:

  • Die Dauer eines Auslandspraktikums kann bis zu 5 Wochen pro Schuljahr umfassen.
  • Vor Antritt des Praktikums sind Ablauf und Inhalt der Ausbildung mit dem Ansprechpartner/ Betreuer vor Ort abzuklären und in die Gesamtdokumentation der fachpraktischen Ausbildung aufzunehmen.
  • Bei erstmaliger Besetzung der Stelle ist die Anwesenheit des Schulbeauftragten bzw. der Betreuungskehrkraft zu Beginn der Praktikumsphase erforderlich.
  • Bei regelmäßiger Besetzung der Stelle ist die Anwesenheit des Schulbeauftragten bzw. der Betreuungslehrkraft vor Ort mindestens alle 4 Jahre erforderlich.
  • Eine durchgehende Betreuung vor Ort durch die Praktikumsstelle muss gewährleistet sein und dokumentiert werden.

Das Landesamt für Schule informiert

Folgend finden Sie wichtige Hinweise seitens des Landesamt für Schule:  

  • Bei der Kommunikation mit dem LAS geben Sie bitte immer die Vereinbarungs-/Projektnummer Ihres Erasmus+ Projektes an, diese finden Sie auf der Finanzhilfevereinbarung (Das LAS benötigt nicht die Akkreditierungsnummer).
  • Bitte leiten Sie alle Änderungen der Finanzhilfevereinbarung (Ab- bzw. Aufstockung, Verlängerungsmitteilung) sowie den Abschlussbericht der Nationalen Agentur unmittelbar an das LAS.
  • Der Abschluss Ihres Projektes mit der Nationalen Agentur ist noch nicht der endgültige haushaltsrechtliche Abschluss, sondern erst die Abrechnung der Excel-Mappe zur Finanzabwicklung mit dem LAS (2-fach unterschrieben, in der Regel max. 6 Monate nach Abschluss mit der Nationalen Agentur beim LAS einzureichen).

Programmleitfaden 2025 erschienen

Der neue Programmleitfaden für das Jahr 2025 ist erschienen und damit sind alle Antragstermine festgelegt. Gleichzeitig wurden die folgenden Regeln neu aufgenommen:

Neue Einschränkungen bei „Kursen und Schulungen“

  • Höchstens 50 % der zugesagten Fördersumme darf für „Kurse und Schulungen“ verwendet werden. Bei Projekten unter € 40.000,- beträgt die Obergrenze € 20.000,-
  • Höchstens drei Personen aus Ihrer Schule können Finanzmittel für die gemeinsame Teilnahme an demselben Kurs erhalten.
  • Jede Person kann nur an einem Kurs pro Projekt teilnehmen. 
  • Kurse müssen eine klare transnationale Komponente umfassen, z. B. über die Interaktion unter den internationalen Teilnehmenden.
  • Kurse müssen für die beruflichen Kompetenzen des Teilnehmenden und die Ziele der Akkreditierung (Erasmus Plan) bzw. des Kurzzeitprojekts relevant sein.

Für alle Aktivitäten gilt:

  • Die Aktivitäten müssen in dem Land stattfinden, in dem die Aufnahmeorganisation rechtmäßig ansässig ist.
  • Eine Aktivität kann nur in einem Land stattfinden, kurze grenzüberschreitende innerhalb einer Mobilität sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
  • Soll eine unterstützende Einrichtung beteiligt werden, so ist dies vorab durch die NA BIBB zu genehmigen.

Antragstermine 2025

Leitaktion 1 (KA 1) Mobilität:

Kurzfristiges Projekt:
Runde 1:  19. Februar 2025, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) - falls es eine Runde 2 gibt: müssen die Antragsteller ihren Antrag bis zum 1. Oktober 2025 um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) einreichen.  

Akkreditierung: 
1. Oktober 2025 um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit).

Als Termin für die Mittelanforderung 2025 ist der 19. Februar 2025 vorgesehen. Darin beantragte Aktivitäten können dann ab dem 01. Juni 2025 beginnen.


Leitaktion 2 (KA 2) Partnerschaften:

Kleinere Partnerschaften: 
Runde 1:  5. März 2025, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), bei Projekten, die zwischen dem 1. September eines Jahres und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen.

Falls die zusätzliche Antragsrunde durchgeführt wird, müssen Antragsteller für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August des Folgejahres beginnen, ihren Finanzhilfeantrag bis zum 1. Oktober 2025, 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit), einreichen. 

Kooperationspartnerschaften:  
5. März 2025 um 12:00:00 Uhr (Mittag Brüsseler Zeit) bei Projekten, die zwischen dem 1. September eines Jahres und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen. 

Zentren der beruflichen Exzellenz:  
11. Juni 2025, 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit).

 

Erasmus+ Projekte erfolgreich koordinieren - Grundlagen und Tipps für Neulinge (alle Schularten)

Diese Veranstaltung richtet sich an Lehrkräfte, die die Koordination eines Erasmus+ Projektes im Rahmen einer Akkreditierung oder eines Kurzzeitprojektes neu übernommen haben und über wenig Vorerfahrung verfügen.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Politische Weichenstellung

Am 13. Mai 2024 verabschiedeten im EU Rat die für Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister die Empfehlung „Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle“.

Darin wird das Ziel formuliert, dass Lernaufenthalte im Ausland zu einem festen Bestandteil aller Bildungsgänge werden sollen, insbesondere auch in der beruflichen Bildung. Lernmobilitäten im europäischen Ausland sollen von der Ausnahme zur Regel werden und für jede und jeden zugänglich sein.

Um zu erreichen, dass Lernaufenthalte im Ausland signifikant erhöht werden, legt die Empfehlung des Rates neue Ziele fest, die bis 2030 auf EU-Ebene erreicht werden sollen: 

  • In der Hochschulbildung soll der Anteil der Absolventinnen und Absolventen mit Lernerfahrung im Ausland mindestens 23 % betragen. 
  • Der Anteil von Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung, einschließlich Auszubildenden, soll auf mindestens 12 % erhöht werden.

Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Verbesserung von Lernmobilitäten für Menschen mit geringeren Chancen, die einen Anteil von mindestens 20 Prozent aller Teilnehmenden erreichen sollen.

Weitere Informationen und einen Link zur Empfehlung des EU Rates finden Sie hier.

Zusätzliche Hilfestellung zur Vorbereitung von Mobilitäten

Für unseren neu geschaffenen mebis Kurs, der alle Informationen rund um eine Mobilität bereithält, erhielten wir sehr viel positive Resonanz und auch wertvolle Beiträge, die wir in den Kurs integrierten.  

Es zeigte sich jedoch, dass eine regelmäßig wiederkehrende Frage damit nicht beantwortet werden konnte: “Welche Erasmus+ Pflichtdokumente benötige ich für eine bestimmte Aktivität?” Um Ihnen auch bei dieser Frage zu helfen, haben wir einen tabellarischen Überblick nach Aktivitätsarten gestaltet. In der Tabelle finden Sie dann die Links auf die jeweiligen Vorlagen innerhalb der Projektplattform der NA beim BIBB und zusätzlich sind auch englischsprachige Vorlagen verlinkt, sofern diese verfügbar sind. Selbstverständlich ist diese Übersicht in den mebis Kurs integriert, kann aber auch hier als einzelnes Dokument abgerufen werden. 

Hinweise zur Finanzhilfevereinbarung 2024

Akkreditierte Einrichtungen, die im Jahr 2024 einen Mittelabruf gestellt haben und deren neuer Projektzeitraum am 01.06.2024 beginnt, erhielten bereits eine Mitteilung der NA beim BIBB über die bewilligte Fördersumme. Auch Schulen, die einen erfolgreichen Antrag auf Kurzzeitprojekte stellten, erhielten eine Nachricht. Voraussichtlich bis spätestens Ende der nächsten Woche werden Sie dann auch die Vertragsdokumente seitens der NA beim BIBB erhalten. Die NA weiß um unsere Pfingstferien und wird dies bei der Anwendung der sonst zweiwöchigen Frist berücksichtigen!

Für bayerische staatliche Schulen gilt es dabei zu beachten, dass Sie die Finanzhilfevereinbarung (FHV) wie gewohnt von der zeichnunsgberechtigten Person (Schulleitung) unterschrieben lassen. Eine digitale Signatur ist aufgrund der hohen Vorgaben der EU dabei faktisch leider nicht möglich. Nach Unterschrift senden Sie die FHV an das LAS und fügen bitte das Blatt Projektanzeige und i.d.R. das Blatt Abschlagszahlung bei. Der von Ihnen geforderte Abschlag kann auch bereits 100% der zugsagten Fördersumme umfassen. Bitte fertigen Sie vorher noch eine Kopie der unterschriebenen FHV für Ihre Unterlagen an.

Den detaillierten Ablauf und alle notwendigen Dokumente und Formblätter entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt Finanzielle Abwicklung.

Wir empfehlen allen neuen Erasmus+ Koordinatorinnen und Koordinatoren außerdem den Besuch einer Informationsveranstaltung zur Finanzabwicklung. Hier bieten wir am 02.07.2024 auch eine eintägige Veranstaltung in München an. Weitere Informationen und die jeweiligen Anmeldelinks finden Sie im Bereich Termine.

 

Neue Fördersätze ab Antragsjahr 2024

Für das Antragsjahr 2024 gelten neue EU-Fördersätze, die vor allem durch Änderungen in den Länderkategorien häufig eine Erhöhung der Zuschüsse mit sich bringen. Eine Übersicht über die geltenden Zuschüsse finden Sie hier.

Da eine Vielzahl an Schulen durch Projektverlängerungen mehrere Mittelabrufe parallel bewirtschaften, sollte bei der Auszahlung der Fördersätze genau geprüft werden, auf welchen Mittelabruf sich die Mobilität bezieht.

Die neuen Fördersätze gelten nur für Mobilitäten, die aus dem Mittelabruf 2024 bzw. aus einem Kurzzeitprojekt des Jahres 2024 finanziert werden. Aktivitäten aus dem Mittelabruf 2023 müssen zu den damals geltenden Fördersätzen abgerechnet werden, auch wenn Sie im Jahr 2024 oder 2025 stattfinden.

Weitere Hinweise zur finanziellen Projektabwicklung und Tipps zur Vermeidung häufiger Fehler finden Sie in unserem Infoblatt Tipps zur Projektdurchführung.

Neue Telefonnummern am Landesamt für Schule

Wir möchten alle Projektträger darauf hinweisen, dass sich die Telefonnummern Ihrer Ansprechpersonen für Erasmus+ am Landesamt für Schule (LAS) geändert haben. Sie erreichen die Kolleginnen der Schulfinanzierung zukünftig unter folgenden Durchwahlen:

Cornelia Fritzsche
Tel.: 09831 5166 744

Natascha Gröger
Tel.: 09831 5166 746

Die vollständigen Kontaktdaten finden Sie auch auf der Webseite des LAS.

Neuer mebis-Kurs zur Durchführung von Mobilitäten

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir einen neuen mebis-Kurs erstellt, der sich vorranging der Durchführung von unterschiedlichen Erasmus+ Aktivitäten widmet. Der Kurs führt Sie schrittweise von den ersten Überlegungen bis zur Detailplanung einer Reise und versorgt Sie mit hilfreichen Tipps und Beispieldokumenten, die uns aus der Praxis zur Verfügung gestellt wurden.

Sofern Sie bereits im Informationskurs Erasmus+ eingeschrieben sind, haben Sie bereits Zugriff auf den neuen Kurs.  Sollten Sie Interesse an einer Einschreibung haben, lassen Sie uns ganz informell eine E-Mail mit dem Betreff “Einschreibung mebis-Kurs zur Durchführung einer Mobilität” an erasmusplus-berufsbildung@isb.bayern.de zukommen und wir leiten Ihnen gerne die Zugangsdaten für eine Selbsteinschreibung weiter.

Falls Ihre Schule ebenfalls über hilfreiche Vorlagen in Bezug auf die Planung einer Mobilität verfügt, freuen wir uns jederzeit über weitere Beispiele aus der Praxis, die Sie uns sehr gerne per E-Mail zukommen lassen können.

Neues Video: Bewerben mit Europass

Die Erstellung von professionellen Bewerbungsunterlagen ist eine wesentliche Funktion des Europass-Portals. Das neue Video des Nationalen Europass Centers erklärt, wie Nutzer/-innen im Europass-Portal ein Profil anlegen und daraus Lebensläufe in verschiedenen Designs erstellen, wie sie ihre digitalen Kompetenzen testen und digitale Bewerbungsmappen anfertigen. Das Video ist für den Einsatz und in der Beratung und im Unterricht oder als Einstieg in die Nutzungsmöglichkeiten von Europass geeignet.

Zum Video „Bewerben mit Europass“: www.europass-info.de/infothek/videos

Mehr zur Europass erfahren Sie hier: www.europass-info.de
Zum Europass-Portal: https://europa.eu/europass/de

Ein deutsch-französischer Austausch bietet sich alleine schon aufgrund unserer gemeinsamen, besonderen Geschichte an. Hinzu kommt die räumliche Nähe, die in vielen Fällen eine nachhaltige An- und Abreise ermöglicht.

Unterstützt werden deutsch-französische Austauschprogramme neben Erasmus+ auch vom DFJW. Dieses Jugendwerk hilft bei der Vermittlung von geeigneten Partnereinrichtungen, aber vor allem beim Programm und der Programmbegleitung, insbesondere, um die Sprachbarrieren zu überwinden. Eine Übersicht möglicher französischer Partnerschulen in einem sehr breit gestreuten beruflichen Spektrum finden Sie hier.

Fortbildungen 2024

Alle Fortbildungen und Workshops des Jahres 2023 sind nun entsprechend der Antragstermine für 2024 geplant und veröffentlicht. Sie finden die Links zur Anmeldung sowie eine Übersicht der Veranstaltungen in unserer Rubrik "Termine".