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Aktuelles

Fortbildungen 2023

Alle Fortbildungen und Workshops des Jahres 2023 sind nun entsprechend der Antragstermine für 2023 geplant und veröffentlicht. Sie finden die Links zur Anmeldung sowie eine Übersicht der Veranstaltungen in unserer Rubrik "Termine".

Aufruf 2023

Die EU-Kommission hat den Programmleitfaden 2023 sowie die Termine für die Antragstellung 2023 veröffentlicht.

Diese sind für die Leitaktion 1 (KA1) Mobilitäten:

Kurzzeitige Mobilität - Runde 1: 23. Februar 2023 - 12:00 Uhr

Kurzzeitige Mobilität - Runde 2: 04. Oktober 2023 - 12:00 Uhr - Dieser Termin steht jedoch unter dem Vorbehalt einer Freigabe durch die NA BIBB - Aktuell ist nicht damit zu rechnen, dass eine zweite Antragsrunde möglich sein wird.

Mittelabruf für akkreditierte Schulen: 23. Februar 2023 - 12:00 Uhr

Damit steht wiederum fest, dass mit den Förderungen aus dem Mittelabruf vom 23.02.23 die Mobilitäten im Rahmen der Akkreditierung ab 01.06.23 starten können.

 

Akkreditierung: 19. Oktober 2023 - 12:00 Uhr

Bitte berücksichtigen Sie, dass in den vergangenen Runden mehr Schulen, als erwartet akkreditiert wurden. Daher sieht der Programmleitfaden 2023 erstmals vor, dass die nationalen Agenturen eine Begrenzung der Höchstzahl von Akkreditierungen vornehmen können. Diese Begrenzung seitens der NA BIBB ist höchstwahrscheinlich. Die Gewährung wird dann nach Rangfolge der Antragsbewertung erfolgen.   

Für die Leitaktion 2 (KA 2) Partnerschaften:

Kooperationspartnerschaften: 22. März 2023 - 12:00 Uhr

Kleinere Partnerschaften - Runde 1: 22. März 2023 - 12:00 Uhr

Zentren der berufliche Exzellenz: 08. Juni 2023 - 17:00 Uhr

Kleinere Partnerschaften - Runde 2: 04. Oktober 2023 - 12:00 Uhr

Die Einreichung der Anträge erfolgt elektronisch bei der Nationalen Agentur beim BIBB.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Erasmus+ Programmleitfaden 2023


Der Programmleitfaden informiert zu inhaltlichen Schwerpunkten, Rahmenbedingungen und Antragsverfahren im Programm.


Gegenüber der Ausgabe von 2022 sind vor allem die aktuellen Antragstermine sowie die Berücksichtigung der neuen IT Plattformen (z.B. European School Education Platform) relevant.

Ab Seite 85 finden Sie Informationen zur Leitaktion 1 im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Informationen zur Leitaktion 2 finden Sie ab S. 239.

Programmleitfaden 2023 (DE)

KMS zur finanziellen Abwicklung von Erasmus+ Projekten in der neuen Programmgeneration (2021 - 2027)

Mit den administrativen Vereinfachungen in der neuen Programmgeneration konnten auch die Instrumente zur finanziellen Abwicklung von Erasmus+ Projekten an bayerischen, staatlichen Schulen anwenderfreundlicher gestaltet werden. Das Verfahren wurde im Wesentlichen aus der letzten Programmgeneration übernommen und sieht vor, dass die EU-Fördermittel für Erasmus+ Projekte im Bayerischen Haushalt vereinnahmt und über das LAS als Abschlagszahlungen auf ein Projektkonto zur Bewirtschaftung ausgezahlt werden.

Die entsprechenden Abläufe werden in der Anlage 1 zum entsprechenden KMS detailliert erläutert.

Für eine möglichst effiziente Durchführung Ihrer Erasmus+ Projekte wurden alle notwendigen Formblätter anwenderfreundlich gemeinsam mit der Tabelle der Ausgaben (und ggfs. Einnahmen) in einer Excel-Mappe zur Finanzabwicklung zusammengefasst. Damit steht Ihnen eine zentrale Excel-Mappe zur Verfügung mit der Sie alle Finanzdaten Ihres Projekts bündeln und gleichzeitig redundante Datenerfassung vermeiden können.  

Auch in der neuen Programmgeneration ist für neu im Programm auftretende Schulen eine  Registrierung im ORS mit dem dazu notwendigen Formblatt (hier in aktueller Version), zu der Sie das entsprechende Bestätigungsschreiben gegenüber den nationalen Agenturen zur Finanzabwicklung über das Konto der Staatsoberkasse Bayern (hier die aktueller Version) beifügen.

Sehr gerne stehen Ihnen die Referentinnen und Referenten des ISB bei Fragen zur Verfügung!

Hinweise der NA beim BIBB zu COVID-19

Die NA beim BIBB veröffentlicht regelmäßig die aktuelle Informationen bezüglich des Umgangs mit COVID-19. Diese finden Sie hier

Gerne können Sie direkt die NA beim BIBB kontaktieren. Ansprechperson ist:

Frau Eva Schreiber
E-Mail: schreiber@bibb.de
Telefon: 0228 107 2476

Weiterhin besteht, für den Fall, dass Sie Ihr Projekt nicht im beantragten Zeitraum durchführen können, die Möglichkeit, eine Verlängerung der Projektlaufzeit von bis zu 12 Monaten zu beantragen. Somit können Sie geplante Mobilitäten zu einem späteren Zeitpunkt durchführen. Für die Beantragung wenden Sie sich bitte via E-Mail an Ihre beiden projektbegleitenden Personen bei der NA beim BIBB. Bitte informieren Sie umgehend das Landesamt für Schule (finanzierung@las.bayern.de), falls sich die Laufzeit Ihres Projekts verlängert. Diese Information ist für das Landesamt wichtig, damit keine Mahnungen aufgrund noch fehlender Zahlungen durch die Staatsoberkasse versendet werden.