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EU Bildungsprogramm Erasmus+ » Erasmus+ Berufsbildung » Leitaktion 1: Mobilität (KA 1)

KA 1: Mobilität von Bildungspersonal und Lernenden

Internationale Berufserfahrung ist heute häufig Bestandteil des Anforderungsprofils vieler Berufe - auch im Lehrberuf. Aktivitäten, die in dieser Leitaktion unterstützt werden, bieten hervorragende Möglichkeiten diese Qualifikationen im Verlauf der beruflichen Ausbildung zu erwerben. Der Kern von Mobilitätsprojekten sind organisierte Lernaufenthalte im Europäischen Ausland in Form von beruflichen Praktika, Ausbildungsabschnitten und Weiterbildungsmaßnahmen.

Folgende Zielgruppen sind im Rahmen von Mobilitätsprojekten unter Erasmus+ Berufsbildung förderfähig:

Lernende, z.B.

  • Auszubildende
  • Berufsfachschüler und -schülerinnen
  • Wirtschaftsschüler und -schülerinnen
  • Schülerinnen und Schüler einer Fachober- bzw. Berufsoberschule
  • Personen in formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. zum Meister/zur Meisterin, Staatlich Geprüften Techniker/Staatlich Geprüfte Technikerin)
  • Absolventinnen und Absolventen der genannten Bildungsgänge bis 12 Monate nach Abschluss
  • Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung, wenn der Bildungsgang auf eine sich anschließende Berufsausbildung angerechnet werden kann

Bildungspersonal: Personen im Bereich der Berufsbildung, zum Beispiel:

  • Ausbilderinnen und Ausbilder,
  • Lehrkräfte
  • Berufsberaterinnen und -berater
  • Leiterinnen und Leiter von Ausbildungseinrichtungen

Das Programm Erasmus+ Berufsbildung fördert folgende Kostenarten:

  • Reisekosten (abhängig von der Entfernung des Projektpartners; vgl. hierzu auch den Entfernungsrechner der EU-Kommission)
  • Individuelle Unterstützung, in der Regel als Förderung des Aufenthalts (abhängig von der Zielgruppe, dem Zielland und der Aufenthaltsdauer)
  • Organisatorische Unterstützung (finanzielle Unterstützung für die antragstellende Einrichtung)
  • Unterstützung bei besonderem Bedarf (z. B. für Personen mit Behinderung)
  • Außergewöhnliche Kosten/Sonderkosten (z. B. für Visa, außergewöhnlich hohe Reisekosten)
  • ggf. sprachliche Förderung (nur für Lernende sofern dies nicht über das Erasmus+ Onlinetool zur Sprachunterstützung OLS abgedeckt wird)

Allgemeine Informationen

Folgende Aspekte sind bei der Antragstellung im Rahmen von Erasmus+ Berufsbildung zu beachten:

  • Die Antragstellung kann alleine durch eine juristische Person erfolgen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt, können jedoch über sog. Pool-Projekte am Programm teilnehmen.
  • Die Antragsformulare werden von der Nationalen Agentur Bildung für Europa am BIBB zur Verfügung gestellt.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg. Eine postalische Übersendung der Antragsunterlagen ist nicht vorgesehen.

Registrierung

Die Teilnahme am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ erfordert die Einrichtung eines Benutzerkontos in der Datenbank EU-Login sowie die Registrierung in dem EU-Portal Organisation Registration System ORS (früher URF). Dies dient der Erfassung von Daten der teilnehmenden Einrichtungen sowie deren Eligibilitätsprüfung. Der nachfolgende Link bietet Informationen zur Registrierung:

Anleitung zum EU-Login und zum ORS (ISB)

Im Zuge der Registrierung im ORS müssen staatliche bayerische Schulen noch vier Dokumente bereit stellen:

1) Formblatt Rechtsträger

Formblatt Rechtsträger

Formblatt Rechtsträger (kommentiert)

2) Angaben zum finanziellen Status

Vorausgefüllte Vorlage für staatliche bayerische Schulen

3) Bestätigungsschreiben zum Formblatt Finanzangaben

Bestätigungsschreiben

4) Bescheinigung über die Existenz der Einrichtung

Laden Sie dafür einen Screenshot des offiziellen Schulverzeichnisses des Landes in ORS hoch.

Partnerauswahl und Abstimmung der Projektinhalte

Im Vorfeld der Antragstellung ist es notwendig, mindestens einen Partner für das Mobilitätsprojekt auszuwählen. Dieser muss ebenfalls registriert sein und im Zuge der Antragstellung anzugeben.

Für die Partnersuche sind mehrere Ansätze hilfreich:

  • Mit der Plattform "European School Education Gateway" finden Sie hier zahlreiche Kurse. Die meisten dieser Schulungsanbieter sind auch als vermittelnde Einrichtung tätig, d.h. sie organisieren Job Shadowings und Praktika. Dies sind in der Regel Organisationen mit wirtschaftlichen Interessen, so dass mit entprechenden Kosten zu rechnen ist.
  • Mit der Plattform erasmobility finden Sie Organisationen, die sich auf Praktika fokussieren. Diese Datenbank entstand aus einem Erasmus+ Projkt und bietet unterschiedlich gute Abdeckungsgrade für Europa an.
  • Eine weitere gute Möglichkeit der Partnersuche bietet die sog. Project Results Platform der EU-Kommission an. Hier sind alle Projekte inklusive der beteiligten Einrichtungen aufgeführt, die im Rahmen von Erasmus+ bzw. den Vorgängerprogrammen aktiv waren.

Antrag schreiben und einreichen

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Tool der EU-Kommission. Der Zugang erfolgt mit Hilfe Ihrer der im EU-Login hinterlegen E-Mailadresse und des EU-Login-Passworts. Alternativ können Sie auch das Passwort für das Mobility-Tool nutzen. Anschließend erscheint eine Auswahl der Bildungsbereiche, für die eine Antragstellung möglich ist.

Anschließend erscheint eine Auswahl zur Antragstellung hinsichtlich des gewünschten Projekttyps. Für erste Schritte bietet sich das Kurzzeitprojekt an, das mit einem wenig aufwändigen Antrag relativ rasch Zugang zu Fördermitteln bietet, jedoch auf maximal 30 Mobilitäten (d.h. 30 reisenden Personen) beschränkt ist. Für ein längerfristiges Engagement bietet sich die Akkreditierung an, die einmalig für max. fünf Jahre erfolgen kann und nach diesem etwas aufwändigen Erstantrag sehr einfach und flexibel Zugang zu den Fördermitteln mit jährlichen Mittelabrufen bietet.

Wenn Ihr Antrag fertig ist, können Sie diesen über die Schalfläche "Absenden" an die zuständige Nationale Agentur übertragen. Beachten Sie bitte, dass Sie die notwendige Ehrenwörtliche Erklärung mit der Unterschrift der zeichnungsberechtigten Person (i. d. R. die Schulleitung) dem Antrag beigefügt ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der NA beim BIBB je nach Projekttyp für die Akkreditierung hier und für Kurzzeitprojekte hier.

Die nachfolgende Seite stellt überblicksweise eine Auswahl an notwendigen und sinnvollen Projektschritten dar, die für eine professionelle Projektumsetzung im Rahmen von Erasmus+ Berufsbildung notwendig sind.

Projektdurchführung

Bitte beachten Sie weiterhin die Vorgaben des Bayerischen Haushaltsrechts zur finanziellen Abwicklung von Projekten im Rahmen von Erasmus+.

Abwicklung des Projekts mit dem Landesamt für Schule (LAS)

Nachdem Sie von der NA beim BIBB die Finanzhilfevereinbarung (FHV) erhalten haben, senden Staatliche Bayerische Schulen diese in doppelter Ausführung an das Landesamt für Schule, zusammen mit dem Blatt "Projektanzeige" und ggf. Blatt "Abschlagzahlung" aus der Excel-Mappe Finanzabwicklung.

Das nachfolgende Dokument gibt Ihnen einen kompakten Überblick über alle notwendigen Schritte zur finanziellen Abwicklung. Diese sind für Staatliche Bayerische Schulen verbindlich.

Informationsblatt - Finanzielle Abwicklung nach Bay. Haushaltsrecht

Teilnehmervereinbarung / Lernvereinbarung / Arbeitsprogramm

Zwischen der projektdurchführenden Einrichtung und dem Teilnehmenden wird eine Teilnehmervereinbarung (Teilnehmervertrag) erstellt und von beiden Seiten unterschrieben. Diese ist für jeden Teilnehmenden einzeln zu erstellen. Zu dieser Vereinbarung können noch Passagen ergänzt werden; das Löschen einzelner vorgegebener Abschnitte ist nicht gestattet.

Die Teilnehmenden-Vereinbarung gilt für Bildungspersonal sowie Lernende und ist als Vertrag zwischen Ihnen und dem Teilnehmenden zu verstehen.

Zusätzlich wird die sogenannte Lernvereinbarung erstellt, welche die engstrebten Qualifikationen und die Lerninhalte beschreibt. Diese ist entsprechend der Mobilität zu erarbeiten, was sich neben den Inhalten auch auf den Umfang bezieht, z.B. sind für ein fünf-tägiges Job Shadowing in angemessener Form, also mit wenigen Stichpunkten die Lerninhalte zu beschreiben. Die Lernvereinbarung dient auch zur Abstimmung Ihrer Erwartungen mit dem Partner und nach Abschluss der Mobilität in durch den Partner gegengezeichneter Fassung aus Teilnehmendenbestätigung.
 

Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden

Die Auswahl der Teilnehmenden obliegt der Schule. Hierbei ist auf Transparenz und Chancengleichheit zu achten.

Die Vorbereitung der Teilnehmenden sollte folgende Inhalte abdecken:
- Fachlich-inhaltliche Vorbereitung (u. a. Besprechung der Lernvereinbarung inkl. der fachlichen Zielsetzung der Mobilitätsphase, Beschreibung der Erfassung der Lernergebnisse)
-    Sprachliche-interkulturelle Vorbereitung
- Pädagogisch-organisatorische Vorbereitung
(u. a. Ablauf der Mobilitätsphase, Kontaktdaten zu Lehrkräften und aufnehmenden Einrichtungen, Verhalten in Notfallsituationen, Versicherungsfragen)

Eingabe von Projektdaten in das Beneficiary Module

Die Eingabe von Projektdaten in diese Datenbank ist verpflichtend und sollte kontinuierlich erfolgen. Hier sind die Daten der ausländischen Projektpartner, der Kontaktpersonen sowie die Daten der Teilnehmenden einzutragen.

Diese Datenbank gibt Ihnen einen guten Überblick über die Fördersumme und deren Ausschöpfung. Eine gute Weitere Informationen finden Sie hier.

Abschlussbericht

Der Abschlussbericht ist spätestens 60 Tage nach Projektende lauf Finanzhilfevereinbarung zu erstellen. Diesem sind zwei Dokumente beizufügen:

1) Ehrenwörtliche Erklärung zum Abschlussbericht: diese kann im Berichtsformular aufgerufen werden und muss von der zeichnungsberechtigten Person unterschrieben werden. Anschließend muss die unterschriebene Version eingescannt werden und über die Upload-Funktion des Berichtsformulars diesem beigefügt werden.

2) Verbindliche nationale Anlage: Diese finden Sie auf unter den Hinweisen zur Projektdurchführung auf der Homepage der NA beim BIBB . Bitte beachten Sie, dass Sie die Anlage des Antragsjahres verwenden.
In der verbindliche nationale Anlage sind u. a. Angaben zu den Berufsgruppen der Teilnehmenden zu machen und dienen statistischen Zwecken.

Weiterhin können Sie dem Abschlussbericht auch Ergebnisse, Berichte, Dokumente, Bilder u. ä. beifügen, die Ihr Projekt und dessen Verlauf veranschaulichen und besser wahrnehmbar machen. Das wird von der NA beim BIBB positiv wahrgenommen.

Im Rahmen der Teilnahme am Programm Erasmus+ Berufsbildung sind unterschiedliche IT-Tools zu bedienen. Informationen dazu finden Sie unter den nachfolgenden Links:

EU-Login / ORS

Beneficiary Module

Europass

OLS

Project Results Platform

Überblick zur finanziellen Projektabwicklung

Mit dem ersten Video erhalten Sie einen Überblick zu den wesentlichen Schritten des Projektbeginns im Hinblick auf eine Projektabwicklung nach dem bayerischen Haushaltsrecht.
Im zweiten Video zeigen wir überblicksartig die Aufgaben während der Projektabwicklung sowie zum Projektende.

Weitere, detaillierte Informationen finden Sie in hier : Infoblatt_Finanzielle_Abwicklung_ISB.pdf

IT-Tools

Um am Programm Erasmus+ teilnehmen zu können, ist eine Registrierung in dieser Datenbank notwendig.

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über das Beneficiary Module.

Hier erhalten Sie Informationen zu allen fünf Europass-Dokumenten.

OLS

Der Online Linguistic Support (OLS) ist nicht mehr verbindlich, kann aber die Sprachkompetenz der Teilnehmenden erheblich verbessern.

Auf dieser Seite finden Sie alle beantragten Projekte der Europäischen Bildungsprogramme.