Die nachfolgenden Informationen stellen überblicksweise eine Auswahl an notwendigen und sinnvollen Projektschritten dar, die für eine professionelle Projektumsetzung im Rahmen von Erasmus+ Berufsbildung notwendig sind. Die beiden nachfolgenden Dokumente der NA beim BIBB geben einen ausführlichen Einblick in die Projektumsetzung und die wichtigsten Vorgaben des Programms.
Handbuch Mobilität machen
Handbuch zur Finanzverwaltung
Bitte beachten Sie weiterhin die Vorgaben des Bayerischen Haushaltsrechts zur finanziellen Abwicklung von Projekten im Rahmen von Erasmus+.
Nachdem Sie von der NA beim BIBB die Finanzhilfevereinbarung (FHV) erhalten haben, senden Staatliche Bayerische Schulen diese in doppelter Ausführung an das Landesamt für Schule, zusammen mit dem Blatt "Projektanzeige" und ggf. Blatt "Abschlagzahlung" aus der Excel-Mappe Finanzabwicklung.
Das nachfolgende Dokument gibt Ihnen einen kompakten Überblick über alle notwendigen Schritte zur finanziellen Abwicklung. Diese sind für Staatliche Bayerische Schulen verbindlich.
Informationsblatt - Finanzielle Abwicklung nach Bay. Haushaltsrecht
Zwischen der projektdurchführenden Einrichtung und dem Teilnehmenden wird eine Teilnehmervereinbarung (Teilnehmervertrag) erstellt und von beiden Seiten unterschrieben. Diese ist für jeden Teilnehmenden einzeln zu erstellen. Zu dieser Vereinbarung können noch Passagen ergänzt werden; das Löschen einzelner vorgegebener Abschnitte ist nicht gestattet.
Der Teilnehmendenvereinbarung gilt für Bildungspersonal sowie Lernende und ist als Vertrag zwischen Ihnen und dem Teilnehmenden zu verstehen.
Zusätzlich wird die sogenannte Lernvereinbarung erstellt, welche die engstrebten Qualifikationen und die Lerninhalte beschreibt. Diese ist entsprechend der Mobilität zu erarbeiten, was sich neben den Inhalten auch auf den Umfang bezieht, z.B. sind für ein fünf-tägiges Job Shadowing in angemessener Form, also mit wenigen Stichpunkten die Lerninhalte zu beschreiben. Die Lernvereinbarung dient auch zur Abstimmung Ihrer Erwartungen mit dem Partner und nach Abschluss der Mobilität in durch den Partner gegengezeichneter Fassung aus Teilnehmendenbestätigung.
Die Auswahl der Teilnehmenden obliegt der Schule. Hierbei ist auf Transparenz und Chancengleichheit zu achten.
Die Vorbereitung der Teilnehmenden sollte folgende Inhalte abdecken:
- Fachlich-inhaltliche Vorbereitung (u. a. Besprechung der Lernvereinbarung inkl. der fachlichen Zielsetzung der Mobilitätsphase, Beschreibung der Erfassung der Lernergebnisse)
- Sprachliche-interkulturelle Vorbereitung
- Pädagogisch-organisatorische Vorbereitung (u. a. Ablauf der Mobilitätsphase, Kontaktdaten zu Lehrkräften und aufnehmenden Einrichtungen, Verhalten in Notfallsituationen, Versicherungsfragen)
Eingabe von Projektdaten in die Europäische Datenbank Mobility Tool
Die Eingabe von Projektdaten in diese Datenbank ist verpflichtend und sollte kontinuierlich erfolgen. Hier sind die Daten der ausländischen Projektpartner, der Kontaktpersonen sowie die Daten der Teilnehmenden einzutragen.
Diese Datenbank gibt Ihnen einen guten Überblick über die Fördersumme und deren Verwendung. Eine gute Übersicht liefert nachfolgendes Informationsblatt: Informationsblatt der NA beim BIBB zum Mobility Tool
Zum Mobility Tool gelangen Sie über folgenden Link (über die Homepage des PAD).
Abschlussbericht
Der Abschlussbericht ist spätestens 60 Tage nach Projektende lauf Finanzhilfevereinbarung zu erstellen. Diesem sind zwei Dokumente beizufügen:
1) Ehrenwörtliche Erklärung zum Abschlussbericht: diese kann im Berichtsformular aufgerufen werden und muss von der zeichnungsberechtigten Person unterschrieben werden. Anschließend muss die unterschriebene Version eingescannt werden und über die Upload-Funktion des Berichtsformulars diesem beigefügt werden.
2) Verbindliche nationale Anlage: Diese finden Sie auf unter den Hinweisen zur Projektdurchführung auf der Homepage der NA beim BIBB unter Punkt 8. Bitte beachten Sie, dass Sie die Anlage des Antragsjahres verwenden.
In der verbindliche nationale Anlage sind u. a. Angaben zu den Berufsgruppen der Teilnemenden zu machen und dienen statistischen Zwecken.
Weiterhin können Sie dem Abschlussbericht auch Ergebnisse, Berichte, Dokumente, Bilder u. ä. beifügen, die Ihr Projekt und dessern Verlauf veranschaulichen und besser wahrnehmbar machen. Das wird von der NA beim BIBB positiv wahrgenommen.