Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick der förderfähigen Aktivitäten aus Erasmus@ISB:
Kurz- und Langzeitaufenthalte von Schülerinnen und Schülern
Diese Aktivität dient dazu, Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an Praktika oder Projekten in Zusammenarbeit mit Partnerschulen und -einrichtungen im EU-Ausland zu ermöglichen. Die ggfs. notwendige Begleitung von Lehrkräften kann damit ebenfalls gefördert werden. Dabei können zum einen neue Partner über die etablierten Kontaktplattformen der EU gefunden werden oder aber auch bereits vorhandene Austauschmaßnahmen unterstützt werden, sofern diese die Schwerpunktthemen der aktuellen Erasmus+ Generation zum Thema haben. Zu diesen Schwerpunkten gehören:
- Digitaler Wandel,
- Inklusion und Vielfalt,
- Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels,
- Teilhabe am demokratischen Leben.
Ein Kurzzeitaufenthalt kann eine Dauer von bis zu maximal 30 Tagen haben, darüber hinaus durchgeführte Maßnahmen sind bis maximal 365 Tage förderfähig.
Hospitationen (Job Shadowing) der Lehrkräfte
Diese Aktivität dient dazu, Personal der aufnehmenden Organisation bei seiner Arbeit zu begleiten, um so Abläufe, Inhalte und Methoden kennenzulernen und in einen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen zu treten.
Dazu muss die geförderte Person mindestens zwei Arbeitstage vor Ort bei der Partnerorganisation verbringen.
Lehrtätigkeit (bzw. Praktikum) der Lehrkräfte
Im Gegensatz zum Job Shadowing dient diese Aktivität dazu, sich auch aktiv bei der aufnehmenden Organisation einzubringen, indem einzelne Unterrichtssequenzen oder andere Aufgaben eigenverantwortlich oder begleitend übernommen werden.
Dazu muss die geförderte Person mindestens zwei Arbeitstage vor Ort bei der Partnerorganisation verbringen.
Kurse und Schulungen
Neben Fortbildungen zu allgemeinen didaktischen Themen oder Fachinhalten sind auch Kurse förderfähig, welche die Schwerpunktthemen der aktuellen Erasmus+ Generation betreffen (s. oben). Dazu muss die geförderte Person mindestens zwei Kurs- bzw.- Schulungstage vor Ort bei der Partnerorganisation absolvieren, maximal werden zehn Tage gefördert.