Aktuelles
Die nächsten Antragstermine
- Für neue Akkreditierungen: Donnerstag, 19. Oktober 2023 um 12:00:00 Uhr mittags
- Der nächste Termin zur Mittelanforderung (Finanzmittel) ist am Donnerstag, 23. Februar 2023 um 12:00:00 Uhr mittags. Der Förderzeitraum beginnt am 1. Juni 2023.
- Der nächste Antragstermin für Kurzzeitprojekte ist am Donnerstag, 23. Februar 2023 um 12:00:00 Uhr mittags, für Projekte, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember 2023 beginnen.
- Der Antragstermin für Kleinere Partnerschaften (Small-Scale Partnerships) ist am Mittwoch, 22. März 2023 um 12:00:00 Uhr mittags, für Projekte, die zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2023 beginnen.
- Der nächste Antragstermin für Cooperation Partnerships ist am Mittwoch, 22. März 2023 um 12:00:00 Uhr mittags, für Projekte, die zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2023 beginnen.
Verleihung der Europa-Urkunde an das Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt
Europaministerin Melanie Huml und Kultusstaatssekretärin Anna Stolz verleihen in Haßfurt die Europa-Urkunde der Europaministerin an das Regiomontanus-Gymnasium. Weitere Informationen finden Sie hier.
Regelungen zum Umgang mit COVID-19

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat Hinweise für Schülerfahrten im Zuge der Corona-Situation veröffentlicht (Az. ZS.4-BS4363.2022/43 vom 02.03.22):
"Mehrtägige Schülerfahrten einschl. Schüleraustausche, um deren Absage bis zu den Osterferien mit KMS vom 5. Januar 2022 (Az. ZS.4-BS4363.2022/4) gebeten wurde, sollen – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – nach den Osterferien grundsätzlich wieder stattfinden können. Bitte achten Sie bei etwaigen Neubuchungen dennoch vorsichtshalber weiter auf günstige Stornobedingungen; es kann weiterhin kein Ersatz für etwaig entstehende Stornierungskosten durch den Freistaat gewährt werden. Im Übrigen gelten die Vorgaben aus dem KMS vom 9. September 2021 (Az. ZS.4-BS4363.0/939)."
Zudem stellt das Robert-Koch-Institut fest:
"Ab Donnerstag, 3. März 2022 um 0:00 Uhr, gelten daher mit Inkrafttreten der „Dritten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ keine Staaten/Regionen mehr als Hochrisikogebiete."
Hinweise zum Umgang mit COVID-19 des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat Hinweise für Schülerfahrten im Zuge der Corona-Situation veröffentlicht (Az. ZS.4-BS4363.2022/4 vom 05.01.22):
"Aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante bitten wir darum, geplante bzw. gebuchte mehrtägige Schülerfahrten bis zu den Osterferien abzusagen; es kann kein Ersatz für etwaig entstehende Stornokosten durch staatliche Billigkeitsleistungen geleistet werden. Bei Buchungen für den Zeitraum nach den Osterferien gelten im Übrigen die Voraussetzungen aus dem KMS vom 09.09.2021 (Az. ZS.4-BS4363.0/939), es ist daher v. a. auf die Abstimmungen innerhalb der Schulfamilie und auch auf günstige Stornierungsbedingungen zu achten."
Az. ZS.4-BS4363.2022/4 vom 05.01.22
Im Bezug auf Dienstreisen von Lehrkräften gibt es folgende wichtige Meldung des Finanzministeriums vom 5.11.2021
Dienstreisen (Nr. 21 im FMS)
Dienstreisen sind möglich, sofern sowohl bei der Reise als auch bei der Durchführung des Dienstgeschäfts die Einhaltung der geltenden Hygieneregeln gewährleistet ist.
Springt die bayerische Krankenhaus-Ampel auf „rot“, dürfen Dienstreisen nur genehmigt werden, wenn sie dringend notwendig sind. Nach Möglichkeit sind Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen. Gleiches gilt für die Durchführung bereits genehmigter Dienstreisen; sie sind ggf. zu stornieren. Befindet sich der Ort des Dienstgeschäfts in einem Landkreis, in dem die regionale Hotspotregelung Anwendung findet, gelten die Ausführungen entsprechend. Liegt der Ort des Dienstgeschäfts außerhalb Bayerns, ist zusätzlich im Einzelfall zu prüfen, ob am Geschäftsort Kontaktbeschränkungen gelten, die eine Dienstreise dorthin nicht angezeigt erscheinen lassen.
https://www.bbb-bayern.de/wp-content/uploads/2021/11/211105-FMS-Dienst-u.-arbeitsrechtliche-Massnahmen-Corona-Pandemie.pdf
Dies ist bei der Planung von Dienstreisen im Rahmen von Erasmus+ zu beachten!
KMS zur finanziellen Abwicklung von Erasmus+ Projekten in der neuen Programmgeneration (2021 - 2027)
Mit den administrativen Vereinfachungen in der neuen Programmgeneration konnten auch die Instrumente zur finanziellen Abwicklung von Erasmus+ Projekten an bayerischen, staatlichen Schulen anwenderfreundlicher gestaltet werden. Das Verfahren wurde im Wesentlichen aus der letzten Programmgeneration übernommen und sieht vor, dass die EU-Fördermittel für Erasmus+ Projekte im Bayerischen Haushalt vereinnahmt und über das LAS als Abschlagszahlungen auf ein Projektkonto zur Bewirtschaftung ausgezahlt werden.
Die entsprechenden Abläufe werden in der Anlage 1 zum entsprechenden KMS detailliert erläutert.
Für eine möglichst effiziente Durchführung Ihrer Erasmus+ Projekte wurden alle notwendigen Formblätter anwenderfreundlich gemeinsam mit der Tabelle der Ausgaben (und ggfs. Einnahmen) in einer Excel-Mappe zur Finanzabwicklung zusammengefasst. Damit steht Ihnen eine zentrale Excel-Mappe zur Verfügung mit der Sie alle Finanzdaten Ihres Projekts bündeln und gleichzeitig redundante Datenerfassung vermeiden können.
Auch in der neuen Programmgeneration ist für neu im Programm auftretende Schulen eine Registrierung im ORS mit dem dazu notwendigen Formblatt (hier in aktueller Version), zu der Sie das entsprechende Bestätigungsschreiben gegenüber den nationalen Agenturen zur Finanzabwicklung über das Konto der Staatsoberkasse Bayern (hier die aktueller Version) beifügen.
Der aktuelle Erasmus+ Programmleitfaden wurde im November 2021 veröffentlicht und setzt die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das gesamte Erasmus+ Programm.
Sehr gerne stehen Ihnen die Referentinnen und Referenten des ISB bei Fragen zur Verfügung!
Erasmus+ Antragsrunde 2020 - 62 bayerische Schulen erfolgreich akkreditiert

Ein guter Start für die bayerischen Schulen in die neue Programmgeneration 2021-2027 des Erasmus+ Programmes der EU!
Von den 64 Antragsstellern an bayerischen Schulen konnten sich in der ersten Antragsrunde 62 erfolgreich akkreditieren lassen. Dies entspricht einer Förderquote von ca. 96%!
Die Bildungseinrichtungen haben dadurch mit einem einzigen Antrag für die nächsten fünf Jahre die 'Eintrittskarte' in das Förderprogramm Erasmus+ der EU gelöst. Die Schülerinnen und Schüler, sowie die Lehrkräfte profitieren damit von einem vereinfachten Mittelabruf für Mobillitäten und weitere interessante Maßnahmen, welche den Schulalltag für alle Beteiligten bereichern.
Bereits akkreditierte Einrichtungen können einen Antrag auf Mittelabruf bis zum 11. Mai 2021, 12 Uhr einreichen. Der erste Förderzeitraum für Aktivitäten beginnt am 1. September 2021.
Die Schulen haben sich im neuen Programm den neuen Leitzielen verschrieben und werden die folgende Ziele im sogenannten Erasmus-Plan an Ihren Schulen besonders verfolgen:
- Inklusion und Diversität
- Digitale Transformation
- Kampf gegen den Klimawandel
- Gemeinsame Werte, Teilnahme am demokratischen Leben, bürgerschaftliches Engagement
Erasmus+ ist damit ein EU-weites Programm zur Verbesserung der Bildung in den Bereichen Jugend, Sport, Berufsbildung und Schulbildung. Letztgenannter Bereich wird dabei mit ca. 3,3 Mrd Euro über fünf Jahre gefördert. Dies entspricht ca. 12% des gesamten Budgets von über 26 Mrd. Euro.
Nutzen Sie die Chancen einer EU-Förderung für Ihre Arbeit an den Allgemeinbildenden Schulen!
Ab sofort ist es möglich sich auch als neue Schule für das Erasmus+ Programm zu akkreditieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des PAD und auf dieser Webseite! Die Frist dafür ist der 19. Oktober 2021.
COVID-19: Projektverlängerungen für Schulpartnerschaften
Da die Durchführung von Erasmus+ Projekten aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt ist, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Projektverlängerung zu beantragen. Auch Schulpartnerschaften in der Leitaktion 2 können nun um maximal 12 Monate verlängert werden (zunächst war hier nur eine Verlängerung um max. 6 Monate möglich). Dabei gilt es zu beachten, dass die Gesamtdauer des Projekts nach Verlängerung maximal 36 Monate betragen darf und dass das Datum für das spätest mögliche Projektende auf den 31.8. des dritten Jahres nach Antragstellung festgelegt ist. Für eine Verlängerung des Projektzeitraums muss ein Änderungsantrag gestellt werden. Die Änderung kann frühestens in der zweiten Projekthälfte beantragt werden. Eine Verschiebung des Startdatums des Projekts auf einen späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.
Für die Zusammenarbeit mit Ihren Partnern gilt, dass Sie sich gemeinsam auf eine Verlängerung einigen sollten. Anschließend muss jeder Projektpartner einen eigenen Antrag auf Verlängerung bei seiner zuständigen Nationalen Agentur einreichen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des PAD.
Bitte beachten Sie außerdem: Nach Bewilligung Ihres Änderungsantrags durch den PAD müssen Sie auch das Landesamt für Schule per E-Mail an finanzierung@las.bayern.de formlos über die Änderung informieren. Bitte fügen Sie der E-Mail eine Kopie des bewilligten Änderungsantrags bei.
Aufruf zur Akkreditierung für das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ ab 2021
Die EU-Kommission hat am 28. Mai 2020 den Aufruf für eine Akkreditierung in der Leitaktion 1 des Nachfolgeprogramms von Erasmus+ ab 2021 veröffentlicht. Das entsprechende Antragsformular soll Mitte Juni folgen. Eine erfolgreiche Akkreditierung kann dabei als Eintrittskarte in das neue Programm verstanden werden, die es Einrichtungen ermöglicht, jährlich in einem vereinfachten Modus Mittel für europäische Mobilität zu beantragen. Der Akkreditierungsantrag soll vergleichbar mit der bisherigen Antragstellung in der Leitaktion 1 sein, zentral sind dabei ein Plan mit Zielen zur strategischen Weiterentwicklung der Institution sowie organisatorische Überlegungen zu dessen Umsetzung. Neu im Schulbereich ist außerdem die Möglichkeit, auch Schülergruppen über die Leitaktion 1 zu entsenden und entsprechend Mittel hierfür zu beantragen.
Zum Aufruf auf der Seite der Europäischen Kommission inklusive "Rules of application" gelangen Sie hier.
Der Pädagogische Austauschdienst als Nationale Agentur für Erasmus+ im Schulbereich erarbeitet aktuell Informationsmaterialien zum Nachfolgeprogramm ab 2021. Auf der Website des PAD erfahren Sie mehr dazu.
Jan-Amos-Comenius-Preis für das Ignaz-Taschner-Gymnasium in Dachau
Das Ignaz-Taschner Gymnasium in Dachau erhielt als erste und einzige deutsche Schule den Jan-Amos-Comenius-Preis der Europäischen Kommission. Damit wird die besondere Leistung der Schule für die Vermittlung von Wissen über die europäische Union gewürdigt. Sowohl eTwinning als auch ein Erasmus+ Projekt in der Leitaktion 1 unterstützten dabei die Bemühungen der Schule, einen europäischen Schwerpunkt zu setzen.
Hier erfahren Sie mehr zur Auszeichnung der bayerischen Schule:
Pressemeldung des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
COVID-19: Hinweise des PAD
Die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Ausbreitung des Corona-Virus verunsichern viele Projektträgerinnen und Projektträger. Der Pädagogische Austauschdienst hat in diesem Zusammenhang detaillierte Hinweise zum Umgang mit dem Corona-Virus veröffentlicht.
Das Vorgehen bezüglich Stornierungen und Änderungen des Projektzeitraums wird weiter in folgenden Dokumenten ausführlich beschrieben:
Bei Rückfragen hierzu bzw. für die Zusendung der Unterlagen im Falle einer Stornierung wenden Sie sich per E-Mail an Ihre Kontaktperson beim PAD:
Leitaktion 1:
Herr Schweitzer, jochen.schweitzer@kmk.org, 0228 501-206
Frau Kock (nur Konsortien), ute.kock@kmk.org, 0228 501-362
Leitaktion 2:
Schulort A - N: Frau Schmickler, nicole.schmickler@kmk.org, 0228 501-628
Schulort O - Z: Herr Schwarz, fabian.schwarz@kmk.org, 0228 501-303
Bitte informieren Sie außerdem umgehend das Landesamt für Schule (finanzierung@las.bayern.de), falls sich die Laufzeit Ihres Projekts verlängert.
COVID-19: Verlängerung des Projektzeitraums
Für laufende Erasmus+ Projekte der Antragsjahre 2018 und 2019 besteht die Möglichkeit einer Verlängerung des Projektzeitraums. Ausführliche Informationen zu den Bedingungen für eine Verlängerung und zum Vorgehen finden Sie hier.
Sofern Sie diese Möglichkeit wahrnehmen und die Änderung vom Pädagogischen Austauschdienst auch genehmigt wird, teilen Sie bitte im Anschluss den neuen Termin für das Projektende Ihres Projekts dem Landesamt für Schule per E-Mail an finanzierung@las.bayern.de mit.
Erasmus+ und Brexit
Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 um Mitternacht aus der EU ausgetreten. Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website Fragen und Antworten zum Brexit veröffentlicht, die Aufschluss darüber geben, wie sich die Situation nach dem 31.01.2020 und bis zum Ende der vereinbarten Übergangsphase (31.12.2020) darstellt.
Für nähere Informationen zu den möglichen Folgen eines Brexits für das Programm Erasmus+ empfehlen wir Ihnen die Hinweise
- der Nationalen Agentur für EU-Programme im Schulbereich und
- der Europäischen Union (Allgemeines sowie die Brexit-Notfallverordnung).
Neues Registrierungsportal ORS
Für die Teilnahme am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ mussten sich Schulen bisher im Teilnehmerportal URF der Europäischen Kommission registrieren und erhielten einen Programmteilnehmer-Identifikations-Code (PIC). Seit Oktober 2019 ersetzt das neue Registrierungsportal Online Registration System (ORS) die bisherige Plattform, statt der PIC Nummer existiert nun die sogenannte OID (Organisatons-ID). Bereits registrierte Schulen müssen sich nicht erneut im ORS registrieren und erhalten automatisch eine OID. Beachten Sie hierzu die Hinweise des PAD zum ORS.