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Erasmus+ Akkreditierung von schulischen Einrichtungen

Die Akkreditierung ist für Schulen mit vorhandener Erasmus+ Erfahrung wohl die geeignetste Form der Projektart.

Aber auch für Neulinge bei Erasmus+ hat dieser Zugang zur neuen Programmgeneration viele Vorteile.

Einmal akkreditiert, können Sie und Ihre Einrichtung bis 2027 regelmäßig sogenannte „Mobilitäten“ finanzieren – also beispielsweise Schüleraustauschmaßnahmen, Fortbildungen im Ausland oder Begegnungen mit Partnerschulen.

Auch Hospitationen an europäischen Einrichtungen oder die Einladung von externen Experten aus dem Ausland sind damit möglich. Des Weiteren können Sie in der beruflichen Ausbildung befindlichen Lehrkräften eine Lehrtätigkeit an Ihrer eigenen Einrichtung ermöglichen. Alle diese Maßnahmen werden von der EU finanziell unterstützt.


Das folgende Video stellt vorab die wichtigsten Aspekte der Akkreditierung von Schulen vor:

 
 

 

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fakten in aller Kürze zusammengefasst:

  • Antragsfrist für den Mittelabruf (Finanzmittel) ist am 20. Februar 2024 um 12:00:00 Uhr mittags. Der Förderzeitraum beginnt am 01. Juni 2024.
  • Der Antragstermin für neue Akkreditierungen ist am  01. Oktober 2024 um 12:00:00 Uhr mittags.
  • Die Projektdauer beläuft sich zunächst auf 15 Monate, nach 12 Monaten kann das Projekt auf 24 Monate verlängert werden.
  • Das Antragsformular sowie weitere hilfreiche Dokumente zur Akkreditierung sind auf der Webseite des PAD zu finden. Die eigentliche Antragsstellung findet über die Online-Plattform der EU statt.
  • Es ist einmal jährlich eine Mittelanforderung möglich.
  • Erfahrung mit Erasmus+ ist hilfreich, aber nicht Voraussetzung.
  • Es ist eine Akkreditierung als einzelne Einrichtung oder als Konsortium möglich.

(Ein Konsortium ist ein Verbund aus mehreren Einrichtungen aus dem gleichen Programmstaat mit einem Konsortialführer, welcher die Gelder für alle Partner zentral verwaltet und den Projektverlauf koordiniert.)

  • Insgesamt sind maximal zwei Fördervereinbarungen gleichzeitig möglich wenn Ihre Einrichtung Mobilitätsprojekte durchführt:


Beispiel:

  • 1 x Einzel-Akkreditierung + 1x Teilnahme an akkreditiertem Mobilitäts-Konsortium

ODER

  • 1 x Teilnahme an akkreditiertem Mobilitäts-Konsortium + 1 x Kurzzeitprojekt

 

Regelungen und Besonderheiten für akkreditierte Mobilitäts-Konsortien:

  • Mindestens ein Partner, welcher sich innerhalb eines der Programmländer befindet, muss bei Antragstellung bereits angegeben werden (also insgesamt zwei Mitglieder des Konsortiums sollten bereits bekannt sein).
  • Alle Konsortiumsmitglieder müssen im gleichen Programmstaat sein.
  • Die Mitglieder des Konsortiums können während der Programmlaufzeit wechseln.
  • Bei Antragstellung sind die Ziele grob zu formulieren, es muss aber noch keine detaillierte Liste der Mitglieder vorhanden sein. Die Partnereinrichtungen müssen nicht akkreditiert sein!


Wichtig: Es ist nur eine Akkreditierung als Einzeleinrichtung oder als Koordinator eines Konsortiums möglich!

Die Übersicht über die Höhe der Förderbeiträge für akkreditierte Einrichtungen und Kurzzeitprojekte (Short-term Mobility Projects) sind auf der PAD-Seite zu finden.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Dokumentencenter auf dieser Homepage und im Erasmus+ MEBIS Kurs für bayerische Lehrkräfte (Zugangsdaten erforderlich).

Fragen Sie Ihre Referenten am ISB!